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Sie haben erfahren, dass jemand Strafanzeige gegen Sie erstattet hat? Dann ist die erste Frage häufig: Was passiert jetzt — und was soll ich tun?
Eine Strafanzeige bedeutet noch keine Verurteilung. Zunächst muss geprüft werden, ob überhaupt ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vorliegt und ob sich ein konkreter Tatverdacht gegen eine bestimmte Person ergibt.
Gehen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei von einem ausreichenden Anfangsverdacht aus, kann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Dessen Ziel ist es, Sachverhalt und Tatverdacht aufzuklären. Am Ende entscheidet die Staatsanwaltschaft insbesondere darüber, ob das Verfahren eingestellt, von der Verfolgung zurückgetreten oder Anklage erhoben wird.
Für Betroffene ist deshalb besonders wichtig, nicht vorschnell zu reagieren und sich nicht selbst durch unüberlegte Aussagen zu belasten.
Was bedeutet eine Strafanzeige?
Eine Strafanzeige ist die Mitteilung, dass eine Person den Verdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung hat. Sie kann bei einer Polizeidienststelle oder bei der Staatsanwaltschaft erstattet werden — etwa wegen:
- Körperverletzung, gefährlicher Drohung oder Nötigung
- Betrug, Diebstahl oder Sachbeschädigung
- Raub
- Suchtmitteldelikten
- Urkundendelikten
- Sexualdelikten
Die bloße Erstattung einer Anzeige bedeutet nicht, dass die angezeigte Person die Tat begangen hat — und sie führt auch nicht automatisch zu einem Strafverfahren. Zunächst muss geprüft werden, ob konkrete Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung bestehen.
Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft müssen einen ihnen bekannt gewordenen Anfangsverdacht grundsätzlich aufklären. Fehlen ausreichende Anhaltspunkte für eine Straftat, muss nicht zwingend ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Zu unterscheiden sind daher Anzeige, Ermittlungsverfahren und eine spätere Anklage.
Was passiert nach einer Strafanzeige?
Der genaue Ablauf hängt vom Sachverhalt ab. Typischerweise durchläuft ein Fall diese Stationen:
Im Ermittlungsverfahren können unter anderem folgende Maßnahmen gesetzt werden: Einvernahmen von Zeugen und des Beschuldigten, Sicherstellungen und Beschlagnahmen, Auswertung von Nachrichten, elektronischen Daten oder Videoaufnahmen, Einholung von Gutachten sowie Hausdurchsuchungen.
Wann erfahre ich davon — und ab wann bin ich beschuldigt?
Verdächtige und Beschuldigte haben Informations- und Verteidigungsrechte. Grundsätzlich müssen sie so bald wie möglich darüber informiert werden, dass gegen sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und welcher konkrete Tatverdacht besteht. Die Information kann allerdings später erfolgen, wenn eine frühere den Zweck der Ermittlungen gefährden würde. Es ist deshalb möglich, dass jemand erst durch eine polizeiliche Vorladung oder eine andere Ermittlungsmaßnahme vom Verfahren erfährt.
Verdächtiger
Eine Person, gegen die aufgrund eines Anfangsverdachts ermittelt wird.
Beschuldigter
Eine Person, die aufgrund bestimmter Tatsachen konkret verdächtigt wird und zu deren Verdacht Beweise aufgenommen oder Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Auch die Stellung als Beschuldigter bedeutet nicht, dass die Person schuldig ist.
Muss ich als Beschuldigter aussagen?
Nein. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, sich zur Sache zu äußern oder die Aussage zu verweigern. Eine Strafanzeige bedeutet nicht, dass Sie sich bei der Polizei sofort rechtfertigen müssen.
Ob eine Aussage sinnvoll ist, hängt vom konkreten Fall ab. Entscheidend können sein: Was genau wird vorgeworfen? Wer hat Anzeige erstattet? Welche Beweise gibt es, gibt es Zeugen, Nachrichten oder Videoaufnahmen? Und was haben andere Personen bereits ausgesagt?
Was Sie jetzt tun sollten
Ruhe bewahren
Eine Anzeige ist keine Verurteilung.
Keine unüberlegten Aussagen machen
Geben Sie nicht spontan ausführliche Erklärungen gegenüber Polizei, Anzeiger oder anderen Beteiligten ab.
Vorladung ernst nehmen
Eine offizielle Ladung sollte nicht einfach ignoriert werden.
Strafverteidiger kontaktieren
Besprechen Sie den konkreten Tatvorwurf möglichst früh.
Aktenlage prüfen
Soweit möglich und sinnvoll sollte geklärt werden, welche Beweismittel tatsächlich vorliegen.
Verteidigungsstrategie entwickeln
Erst danach sollte entschieden werden, ob und wann eine Aussage abgegeben wird.
Häufige Fehler nach einer Anzeige
Den Anzeiger sofort kontaktieren
„Ich kläre das direkt mit ihm" kann die Situation verschärfen.
Sofort alles erzählen
Eine spontane Aussage ohne Kenntnis der Aktenlage kann später problematisch werden.
Nachrichten löschen
Beweismittel dürfen nicht gelöscht oder manipuliert werden.
Andere Beteiligte beeinflussen
Niemand sollte dazu gebracht werden, eine bestimmte Aussage zu machen.
Die Vorladung ignorieren
Eine Ladung sollte nicht unbeachtet bleiben.
Erst nach der Anklage zum Anwalt
Verteidigung ist bereits im Ermittlungsverfahren sinnvoll.
Verteidigung beginnt nicht erst im Gerichtssaal
Viele denken bei einem Strafverteidiger zunächst nur an die Gerichtsverhandlung. Bereits im Ermittlungsverfahren werden aber wichtige Entscheidungen getroffen:
- Soll der Beschuldigte aussagen oder zunächst schweigen?
- Wann ist Akteneinsicht sinnvoll?
- Welche Beweisanträge kommen in Betracht, welche entlastenden Beweise müssen gesichert werden?
- Ist eine Stellungnahme sinnvoll?
- Kommt eine Diversion in Betracht, kann eine Einstellung erreicht werden?
- Muss gegen eine bestimmte Ermittlungsmaßnahme vorgegangen werden?
Wenn Sie in Wien erfahren haben, dass gegen Sie Anzeige erstattet wurde, sollten Sie zunächst herausfinden, ob bereits ein Ermittlungsverfahren geführt wird und in welcher Eigenschaft Sie darin geführt werden. Warten Sie insbesondere bei einem schwerwiegenden Tatvorwurf nicht unnötig lange mit einer rechtlichen Beratung.
Häufige Fragen
Ich wurde angezeigt. Bin ich jetzt Beschuldigter?
Nicht automatisch. Entscheidend ist, ob gegen Sie bereits ein konkreter Tatverdacht besteht und entsprechende Ermittlungen geführt werden.
Muss ich nach einer Strafanzeige zur Polizei?
Nicht jede Strafanzeige führt automatisch zu einer Ladung. Wenn Sie allerdings eine ordnungsgemäße Vorladung erhalten, sollte diese ernst genommen werden.
Muss ich mich sofort gegen die Anzeige verteidigen?
Nicht zwingend durch eine sofortige Aussage. Zunächst sollte die Situation geprüft und die Verteidigungsstrategie festgelegt werden.
Kann ich schweigen?
Als Beschuldigter haben Sie grundsätzlich ein Aussageverweigerungsrecht.
Kann ich Akteneinsicht bekommen?
Die Verteidigung kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Akteneinsicht nehmen. Der genaue Umfang hängt vom Verfahrensstand und den Umständen des konkreten Verfahrens ab.
Kann ein Verfahren trotz Strafanzeige eingestellt werden?
Ja. Die Staatsanwaltschaft kann ein Ermittlungsverfahren unter den gesetzlichen Voraussetzungen einstellen.
Wann kommt es zu einem Gerichtsverfahren?
Wenn die Staatsanwaltschaft nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens Anklage erhebt. Mit der Anklage beginnt das gerichtliche Hauptverfahren.
Fazit
Eine Strafanzeige ist noch keine Verurteilung. Nach einer Anzeige wird zunächst geprüft, ob ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt und ein ausreichender Tatverdacht vorliegen. Kommt es zu einem Ermittlungsverfahren, werden Beweise gesammelt und der Sachverhalt untersucht. Am Ende kann das Verfahren eingestellt, durch Diversion beendet werden oder zu einer Anklage führen.
Wenn Sie selbst angezeigt wurden, sollten Sie nicht vorschnell reagieren — insbesondere keine ausführliche Aussage machen, bevor geklärt ist, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und welche Beweise vorhanden sind.
Sie wurden in Österreich angezeigt?
Rechtsanwalt Mag. Wali Ihsan ist als Strafverteidiger in Wien tätig und unterstützt Beschuldigte bereits im Ermittlungsverfahren. Wenn Sie eine Strafanzeige gegen sich erhalten haben oder von einem laufenden Ermittlungsverfahren erfahren haben, kann eine frühzeitige rechtliche Prüfung sinnvoll sein.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die rechtliche Beurteilung hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Stand: August 2026.